Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns, Sie im Stadtmuseum Weilheim i.OB begrüßen zu dürfen. Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher ihre Regelungen an.
Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Der Museumseintritt ist frei. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
Museum
Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt. Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden) sind im gesamten Museumsbereich nicht gestattet. Bei Alarm ist den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten.
Sammlungs- und Ausstellungsräume
Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren.
Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung stehen Ihnen unsere Schließfächer zur Verfügung.
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern und ähnlichem ist nicht erlaubt. Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unserem Sonderausstellungsraum benutzt werden. Mit Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet. Eltern oder sonstige erwachsene Begleitungen sind bei dem Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haben auf deren angemessenes Verhalten zu achten. GruppenleiterInnen, PädagogInnen und sonstige berechtigte Betreuungspersonen von Gruppen sind bei dem Besuch des Museums ebenfalls nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Sie haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten und stets bei dieser zu bleiben. Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson (ab 16 Jahren) gestattet. Alle Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
Durchgänge sind freizuhalten.
Garderobe und Schließfächer
Unsere Schließfächer beziehungsweise das Personal am Eingang stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken, Taschen und Rucksäcken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Regenbekleidung, Schirme, Fahrradhelme, sperrige Rucksäcke und Wanderstöcke dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Fundgegenstände
Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlich, diese an der Kasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Foto-, Film- und Audioaufnahmen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren und Filmen ohne Blitz und Stativ in den Ausstellungen gestattet. Ausnahmen bei einzelnen Ausstellungen werden in den Ausstellungsräumen und am Eingang des Wechselausstellungsbereichs bekannt gegeben. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine Genehmigung des Museums erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs die Museumsleitung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Stadtmuseum Weilheim i.OB ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.
Stadt Weilheim i.OB, den 20.10.2020