Schließung der Dauerausstellung

Aufgrund bautechnischer Probleme muss die Dauerausstellung des Museums leider bis auf weiteres geschlossen bleiben. Im Sonderausstellungsraum im Erdgeschoss werden aber weiterhin Ausstellungen zu sehen sein.

Auf dieser Seite informieren wir sie regelmäßig über unsere digitalen Angebote, unsere Pläne für einen Museumsumbau und unsere Sonderausstellungen.

Die Weilheimer Zolltafel

Eine Stadt – Viele Zölle

Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte waren über lange Zeit die unterschiedlichen Zölle, die sie erheben durften. Dies waren unter anderem der Pflasterzoll, der für Wagen und Pferde an den Toren bezahlt werden musste, das Ungeld auf Wein und Branntwein, die Jahrmarktzölle und der Wegzoll, den die Stadt Weilheim für die Straße nach Rott erheben durfte.

Vor allem aber der  „große Zoll“ spülte Geld in den Stadtsäckel. Er musste für alle Waren gezahlt werden, die in die Stadt gebracht wurden oder die durch die Stadt transportiert wurden. Seit dem Jahre 1399 hatte die Stadt dank eines Gnadenbriefes der bayerischen Herzöge das Recht „für durchgetriebene Roß, Vieh, Getraid, Wein, Pier und ander Waaren“ Zoll zu verlangen. Zudem bestimmte eine weitere Verordnung, dass die Fuhrleute nicht von der Landstraße abweichen durften, um die Stadt Weilheim und damit den Weilheimer Zoll zu umgehen.

Berichte über Versuche den Stadtzoll zu umgehen gibt es immer wieder. So zum Beispiel im Jahre 1620 als ein Garmischer Fuhrmann statt wie vorgeschrieben die Straße über Weilheim und Murnau zu nehmen über den Würmsee bis Seeshaupt schifferte und sich von dort dann nach Garmisch durchzuschlagen versuchte.

Die Zolltafel von 1656

Die einzelnen Zollbestimmungen wurden in einer Zollordnung festgehalten. Eine Holztafel mit einer solchen Zollordnung für Weilheim hat sich im Depot des Stadtmuseums erhalten.

Oben ist sie mit dem Weilheimer Stadtwappen geschmückt und trägt folgende Aufschrift: Nach der Zollordnung de Anno 1656. Der Stadt Weilheim gebühren. Darunter werden dann in zwei Registern die Abgaben für die einzelnen Waren aufgelistet. Man kann hier zum Beispiel lesen, dass für große Gipsfaßeln zwei Kreutzer pro Stück fällig wurden oder, dass ein großer Schleifstein mit einem Kreutzer und zwei Pfennigen verzollt werden musste.

Es ist gut möglich, dass diese Tafel sogar für das Gebäude angefertigt wurde in dem sich heute das Museum befindet. Hier, im ehemaligen Rathaus der Stadt Weilheim, befand sich nämlich auch eine Zeitlang die Stadtwaage, in der geeichte Maße und Gewichte aufbewahrt wurden und in der die Waren gewogen und abgemessen werden konnten. In den Stadtkammerechnungen des Jahres 1752 findet sich die Notiz, dass sich in der Stadtwaage auch eine Zolltafel befunden habe, die aber 1755 dann in das Haus des Wagmeisters Martin Steigenberger gebracht wurde. Bei dieser Tafel könnte es sich also um das Stück aus dem Stadtmuseum handeln.

Öffnungszeiten

Dienstag bis Samstag:
10:00 bis 17:00 Uhr

Sonntag und Montag:
geschlossen

Eintritt frei

Kontakt

Stadtmuseum Weilheim i.OB
Marienplatz 1
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 682-6000
E-Mail info@stadtmuseum-weilheim.de